Heute wird eine neue Verordnung erlassen, die bestimmt, dass ab 1. Juli die kostenlose Netzansage nur noch auf ausdrücklichen Kundenwunsch erfolgen soll. Die Arbeiterkammer (AK) bezweifelt, dass die Betreiber ihre Kunden ausreichend deutlich darüber informieren werden, dass sie sich selbst um die Beibehaltung der Netzansage kümmern müssen. Ohne diese Informationen sind manche Anrufer aber nicht ausreichend vor überraschenden Mehrkosten geschützt.
Mögliche Mehrkosten
Die Handynummer ist dieselbe, der Anbieter neu. Man wählt zum Beispiel eine 0664er-Handynummer, landet aber im Netz von 3. Das kann bei manchen einiges an Mehrkosten für den Anruf bedeuten. Die bisher verpflichtende Ansage über das angerufene Netz fällt künftig weg. Die Konsumenten müssen sich dann selbst darum kümmern, dass es weiter eine Netzansage gibt.
Quelle:
help.orf.at
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