Freitag, 27. April 2012

Kostengrenze für mobile Datendienste ab 1. Mai

Am 1. Mai tritt die neue Kostenbeschränkungsverordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde (RTR) für mobile Datendienste in Kraft. Ab dann gilt für das Überschreiten von Datenvolumina für mobiles Internet im Inland eine Obergrenze von 60 Euro. Mehr dürfen die Mobilfunkbetreiber dann ohne Zustimmung des Kunden nicht mehr verrechnen und müssen umfassende Informationspflichten einhalten.

Quelle: news.orf.at

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