Dritte Impfung
Dritte Impfung
Das Nationale Impfgremium in Österreich empfiehlt für einen fortgesetzten Schutz gegen eine COVID-19-Infektion eine dritte Impfung nach Ablauf einer Frist von mindestens sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie (1. und 2. Dosis).
→ Alle Personen, die sich über die Anmeldeplattform des Landes Steiermark (steiermarkimpft.at) zur Erst- bzw. Zweitimpfung angemeldet haben, bekommen AUTOMATISCH eine Termineinladung zur Drittimpfung. Eine erneute Anmeldung ist NICHT notwendig.
→ Alle Personen, die ihre ersten beiden Impfungen OHNE Anmeldung über die Anmeldeplattform des Landes erhalten haben (z.B. durch die Teilnahme an betrieblichen bzw. freien Impfaktionen oder unangemeldete Impfungen bei Hausärztinnen bzw. -ärzten) müssen sich, um eine Termineinladung zur Drittimpfung zu bekommen, unter www.steiermarkimpft.at anmelden.
Quelle: Steiermark impft
Stand: 05.11.2021
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